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Immobilien-Leibrente: Verkaufen, wohnen bleiben — und wissen, worauf man sich einlässt

Verkaufen, lebenslang wohnen bleiben, monatliche Rente beziehen: Das Modell gewinnt in Österreich wieder an Bedeutung. Warum das Gesetz den Leibrentenvertrag ein Glücksgeschäft nennt — und wie er abzusichern ist.

N° 10Immobilien-Leibrente

Die Immobilien-Leibrente kehrt zurück. Das Modell — verkaufen, lebenslang wohnen bleiben, dafür eine monatliche Zahlung beziehen — gewinnt in Österreich wieder an Bedeutung, nachdem es lange in Vergessenheit geraten war. Wer sein Haus oder seine Wohnung so veräußert, trifft allerdings eine Entscheidung für den Rest des Lebens. Das Gesetz nennt den Vertrag nicht zufällig ein Glücksgeschäft.

Worum es geht: Kapital aus der Immobilie, ohne auszuziehen

Der Ausgangspunkt ist ein bekanntes Missverhältnis: Viele Österreicherinnen und Österreicher besitzen ein abbezahltes Eigenheim, haben im Ruhestand aber wenig Geld am Konto. Die Immobilien-Leibrente setzt genau dort an: Die Liegenschaft wird verkauft, die Verkäuferseite behält ein lebenslanges Wohn- oder Fruchtgenussrecht und erhält den Kaufpreis nicht als Einmalbetrag, sondern als lebenslange monatliche Rente — häufig kombiniert mit einer Einmalzahlung zu Beginn.

Die Leibrente ist dabei nur eines von drei Verrentungsmodellen in Österreich, neben dem Teilverkauf und der in der Praxis seltenen Umkehrhypothek. Branchenbeobachter berichten zudem, dass sich der Kauf auf Leibrente zunehmend zu einem Geschäftsmodell entwickelt — teils treten Unternehmen oder Makler aktiv an ältere Eigentümer heran. Umso wichtiger ist es, das rechtliche Fundament zu kennen, bevor ein Anbot am Tisch liegt.

Die Rechtslage: Ein Glücksvertrag nach §§ 1284 ff ABGB

Der Leibrentenvertrag ist im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nach § 1284 ABGB liegt er vor, wenn jemandem gegen Geld oder eine in Geld geschätzte Sache auf die Lebensdauer einer bestimmten Person eine regelmäßige Zahlung versprochen wird; die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 1284 bis 1286 ABGB. Wird eine Liegenschaft gegen Leibrente veräußert, gilt daneben Kaufvertragsrecht — der Leibrentenvertrag ersetzt also den klassischen Kaufvertrag, nicht die Sorgfalt bei dessen Gestaltung.

Entscheidend ist die Einordnung als Glücksvertrag. § 1269 ABGB zählt die Leibrente zu den Glücksverträgen: Beide Seiten riskieren, keine dem Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Lebt die Verkäuferseite deutlich länger als statistisch erwartet, kann die Summe der Zahlungen den Wert der Immobilie übersteigen — stirbt sie früher, profitiert die Käuferseite. Die Dauer der Rente kann laut der amtlichen Information auf oesterreich.gv.at auch an die Lebensdauer einer dritten Person geknüpft werden, etwa der Witwe des Verkäufers.

Wie die Immobilien-Leibrente berechnet und abgesichert wird

Drei Faktoren bestimmen die Höhe von Rente und Einmalzahlung: der Verkehrswert der Liegenschaft, der Wert des Wohnrechts und das Alter der Verkäuferseite, das über die statistische Lebenserwartung einfließt. Zur Bewertung wird die von der Statistik Austria veröffentlichte Sterbetafel herangezogen. Die Gesamtauszahlung liegt dabei unter dem reinen Verkaufserlös — das ist der Preis für das Wohnenbleiben.

Die Absicherung ist der eigentliche Kern des Vertrags. Das lebenslange Wohn- oder Nutzungsrecht sollte im Grundbuch eingetragen sein, nicht bloß im Vertrag stehen; auch der Rentenanspruch lässt sich grundbücherlich besichern, damit er bei Insolvenz oder Weiterverkauf des Käufers nicht verloren geht. Fachleute empfehlen zudem eine Wertsicherung der Rente, angelehnt an den Verbraucherpreisindex, sowie die Absicherung der Zahlungen etwa durch Pfandrecht oder Bankgarantie.

Was das konkret bedeutet

Für Verkäufer: Die Leibrente verschafft laufendes Einkommen im vertrauten Zuhause — um den Preis des Eigentums. Ohne grundbücherliche Sicherung von Wohnrecht und Rente hängt die Versorgung an der Bonität der Käuferseite. Wer Angehörige absichern will, kann eine Mindestlaufzeit vereinbaren, sodass die Rente bei frühem Ableben für eine bestimmte Zeit an Hinterbliebene weiterläuft.

Für Käufer: Der Kauf auf Leibrente ermöglicht den Erwerb ohne Kreditaufnahme — mit dem Risiko, dass die Zahlungen den Immobilienwert am Ende übersteigen. Die steuerlichen Folgen gehören vor Unterschrift geprüft: Einkommensteuerlich ist der sogenannte Rentenbarwert maßgeblich, der kapitalisierte Gegenwartswert aller künftigen Zahlungen.

Für Eigentümer, die noch abwägen: Vor der Entscheidung lohnt der Blick auf Alternativen — etwa einen Kredit, die Vermietung eines Gebäudeteils oder einen altersgerechten Umbau. Auch der Unterschied zur Rückvermietung zählt: Dort wird nach dem Verkauf gemietet, bei der Leibrente bleibt das Wohnrecht dinglich verankert.

Das Wesentliche
  • Die Immobilien-Leibrente ist rechtlich ein Glücksgeschäft: Beide Seiten tragen das Risiko, keine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten.
  • Wohnrecht und Rentenanspruch gehören ins Grundbuch — sonst steht die Versorgung auf der Bonität eines Einzelnen.
  • Ohne Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex kann die Inflation die Rente real entwerten.

Häufige Fragen zur Immobilien-Leibrente

Was ist eine Leibrente beim Hausverkauf?

Ein Leibrentenvertrag tritt an die Stelle des herkömmlichen Kaufvertrags: Die Käuferseite erwirbt das Eigentum und zahlt dafür einen monatlichen oder jährlichen Betrag, in der Regel bis zum Tod der Verkäuferseite. Meist bleibt ein lebenslanges Wohnrecht bestehen.

Wovon hängt die Höhe der Leibrente ab?

Von drei Faktoren: dem Verkehrswert der Immobilie, dem Wert des vorbehaltenen Wohnrechts und dem Alter der Verkäuferseite, das über die statistische Lebenserwartung in die Berechnung einfließt.

Was passiert, wenn der Käufer nicht mehr zahlt?

Ohne Absicherung droht der Ausfall der Rente. Deshalb sollten Rentenanspruch und Wohnrecht grundbücherlich besichert werden, etwa durch ein Pfandrecht; auch eine Bankgarantie kommt in Betracht.

Endet die Leibrente immer mit dem Tod?

Im klassischen Modell ja — es kann aber eine Mindestlaufzeit vereinbart werden, damit die Rente bei frühem Ableben für eine bestimmte Zeit an Hinterbliebene weiterfließt.
Anbot am Tisch?

Ein Leibrentenvertrag ist so tragfähig wie seine Sicherungsklauseln.

Wenn Sie ein Anbot prüfen lassen oder einen Vertrag aufsetzen möchten: Im Beratungsgespräch klären wir Absicherung, Wertsicherung und die Alternativen für Ihren Fall.

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