Immobilienrecht KI · Beta

Ihr Mietvertrag.In Sekunden geprüft.

Einfügen, prüfen lassen, verstehen: drei Themen in einem Durchgang — mit klaren Fundstellen aus MRG, KSchG und OGH-Judikatur. Als erste Orientierung, kostenlos und anonym.

  1. 01MietzinsvereinbarungMiete zu hoch?
  2. 02BetriebskostenvereinbarungGesetz- oder sittenwidrig?
  3. 03WertsicherungsklauselWirksam nach KSchG & OGH-Judikatur?

Fachlich begleitet von Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M.

Der KI-Check ist eine erste Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für die Ergebnisse wird keine Haftung übernommen.

Zum Check
Der Check · Kostenlos & anonym

Ein Textfeld. Drei Antworten.

Mietvertrag einfügen

Kopieren Sie den Vertragstext (oder die relevanten Klauseln) in das Feld. Geprüft werden drei Themen in einem Durchgang: Miete zu hoch, Betriebskostenvereinbarung und Wertsicherungsklausel.

Der eingefügte Text wird zur Analyse an unser KI-System übermittelt (IONOS AI Model Hub, Rechenzentrum in Deutschland) und von uns nicht gespeichert. Bitte entfernen Sie vorher Namen, Adressen und andere persönliche Angaben — für die Prüfung genügen die Klauseln.

So funktioniert es

Drei Schritte zur Einschätzung.

  1. i.

    Einfügen.

    Kopieren Sie den Vertragstext in das Feld und ergänzen Sie Fläche, Miete, Bundesland und Baujahr. Es genügen die relevanten Absätze — je vollständiger, desto genauer.

  2. ii.

    Prüfen lassen.

    Die KI prüft Miethöhe, Betriebskostenvereinbarung und Wertsicherungsklausel gegen österreichisches Mietrecht (MRG, KSchG, OGH-Judikatur) und markiert Auffälligkeiten mit Fundstelle.

  3. iii.

    Entscheiden.

    Sie erhalten eine strukturierte Einschätzung zu allen drei Themen. Wird es konkret, prüfen unsere Expert:innen Ihren Fall persönlich weiter.

Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M.
Persönliche Prüfung

Wenn es konkret wird, zählt der Einzelfall.

Die KI liefert eine schnelle Orientierung. Für eine belastbare Beurteilung Ihres Mietvertrags kontaktieren Sie Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M.

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