Begriff

Aufschließungskosten

Aufschließungskosten sind jene Beiträge, die ein Grundeigentümer zur Erschließung seines Grundstücks mit Ver- und Entsorgungsanlagen zu leisten hat, damit dieses überhaupt bebaubar wird. Erfasst sind die Herstellung von Kanal-, Wasser-, Strom- und Gasleitungen bis zum Grundstück sowie die dafür anfallenden Anschlussgebühren. Rechtsgrundlage sind die Bauordnungen und Aufschließungsabgabengesetze der Länder, sodass Höhe und Berechnung – meist nach Grundstücksgröße und Bauklasse – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Für den Käufer eines Baugrunds bilden diese Kosten einen wesentlichen, oft unterschätzten Posten der Nebenkosten; ob ein Grundstück bereits vollständig aufgeschlossen ist, sollte daher vor dem Erwerb geklärt werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

Der nächste Schritt

Sie kennen Ihr Anliegen.
Wir kennen den Weg.

Strategische Rechtsberatung für Immobilien, Vermögen und Vermögensnachfolge. Für Klarheit und Ihren Erfolg.

€ 180 für 30 Min · Schriftlich oder Termin · Anwaltliche Verschwiegenheit

Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M.Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M.