Begriff

Auftragsvergabe

Die Auftragsvergabe ist die verbindliche Erteilung von Bau- oder Lieferaufträgen an einzelne Unternehmen, die der Bauherr, Bauträger oder ein von ihm beauftragter Architekt auf Grundlage der eingeholten Angebote vornimmt. Sie schließt die Phase von Ausschreibung und Angebotsprüfung ab: Aus den vorliegenden Offerten wird jenes ausgewählt, das nach Preis und Eignung den Zuschlag erhält. Das Auftragsschreiben hält Leistungsumfang, Ausführungsfristen und eine allfällige Pönale für Verzug oder mangelhafte Leistung fest und bildet damit die Grundlage des Bauvertrags. Vergibt eine öffentliche Stelle den Auftrag, ist sie zusätzlich an die Verfahrensregeln des Bundesvergabegesetzes gebunden, die Ablauf und Zuschlag streng formalisieren.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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