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08Persönlich

Testament

Ihre Vermögensnachfolge rechtlich klar und individuell geregelt.

Ein Testament sollte nicht nur festhalten, wer erbt. Es sollte zu Ihrer familiären Situation, Ihrem Vermögen und Ihren Vorstellungen passen. Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. bespricht Ihre persönliche Situation mit Ihnen und erstellt auf dieser Grundlage Ihr individuelles Testament.

Das österreichische Erbrecht stellt strenge Formvorschriften auf: Ein eigenhändiges Testament muss zur Gänze handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein, ein fremdhändiges verlangt drei gleichzeitig anwesende Zeugen und einen eigenhändigen Zusatz. Wird eine dieser Voraussetzungen verfehlt, ist die Verfügung unwirksam — dann gilt eine allenfalls frühere formgültige Verfügung oder, wenn keine besteht, die gesetzliche Erbfolge.

Die formelle Gültigkeit Ihrer letztwilligen Verfügung wird sichergestellt, die Unterfertigung begleitet. Eine Nachfolgeplanung geht jedoch über die Form hinaus. Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. berät Sie daher auch zu gesetzlichen Pflichtteils­ansprüchen, um Ihre Verfügung auf Ihre Wünsche abzustimmen und späteren Unklarheiten vorzubeugen.

Wann sinnvoll
i.Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhält.
ii.Sie möchten klare Verhältnisse schaffen und spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie möglichst vermeiden.
iii.Sie möchten Ihren Angehörigen die Vermögensnachfolge erleichtern und frühzeitig festlegen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll.
Häufige Fragen

Wo wird das Testament aufbewahrt?

Ein Testament kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn es im entscheidenden Moment auch vorliegt. Die Originalurkunde wird daher in der Kanzlei von Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. sicher verwahrt. Ergänzend werden die Errichtung und die Verwahrung im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert — so kann das Testament auch dann aufgefunden werden, wenn Ihre Angehörigen von seiner Existenz nichts wissen.

Wie läuft der Unterzeichnungstermin ab?

Die Unterzeichnung findet in der Kanzlei von Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. statt. Da ein fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterschrieben werden muss, stellt die Kanzlei diese Zeugen — Sie müssen niemanden mitbringen, und die Zeugen müssen den Inhalt des Testaments nicht kennen. Beim Termin wird das Testament noch einmal durchgegangen; anschließend unterschreiben Sie es und bestätigen mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält. Zum Abschluss unterschreiben auch die Zeugen mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz, der auf ihre Zeugeneigenschaft hinweist, und unter Angabe ihrer Identität.

Was passiert nach der Unterzeichnung?

Nach der Unterzeichnung werden die Errichtung und die Verwahrung des Testaments im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert — für Rechtsanwälte ist diese Registrierung verpflichtend. Erfasst wird dabei nur die Tatsache, dass ein Testament besteht und wo es verwahrt wird, nicht sein Inhalt. Im Verlassenschaftsverfahren fragt der Gerichtskommissär dieses Register ab und erfährt so von der Existenz und dem Verwahrungsort Ihres Testaments. Die Originalurkunde bleibt in der Kanzlei verwahrt; Sie selbst müssen nichts weiter veranlassen.

Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?

Nein. Mit dem Absenden des Formulars stellen Sie eine Buchungsanfrage; ein Mandatsverhältnis entsteht dadurch noch nicht. Wir prüfen Ihr Anliegen und übermitteln Ihnen die Rechnung samt Honorarvereinbarung — erst damit kommt das Mandat mit Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. zustande. Die Bearbeitung beginnt nach Ihrer Freigabe. Bis zur Rechnungslegung entstehen Ihnen keine Kosten.
So läuft die Buchungsanfrage

Schnell angefragt, zum vereinbarten Fixpreis.

  1. i.Sie senden die Buchungsanfrage ab. Kontaktdaten und eine Schilderung Ihres Anliegens — unverbindlich, es entstehen noch keine Kosten.
  2. ii.Wir melden uns in der Regel binnen 24 Stunden an Werktagen. Sie erhalten die Rechnung samt Honorarvereinbarung (€ 1.490 netto) — erst damit kommt das Mandat mit dem Rechtsanwalt zustande.
  3. iii.Nach Ihrer Freigabe beginnt die Bearbeitung. Den zeitlichen Rahmen stimmen wir dabei mit Ihnen ab.
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