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08Persönlich

Testament

Ihre Vermögensnachfolge rechtlich klar und individuell geregelt.

Ein Testament ist schnell geschrieben. Die entscheidende Frage ist, ob später auch eindeutig ist, was damit gemeint war.

Gerade bei eigenhändigen Testamenten werden Formulierungen häufig ohne rechtliche Beratung gewählt. Was für den Verfasser eindeutig erscheint, kann später unterschiedliche Auslegungen zulassen. Unklare Begriffe, widersprüchliche Anordnungen oder eine nicht ausreichend berücksichtigte familiäre Situation können dazu führen, dass der tatsächliche Wille erst nach dem Tod rechtlich ausgelegt werden muss.

Ein professionell errichtetes Testament setzt deshalb nicht erst bei den Formvorschriften an. Zunächst wird geklärt, was tatsächlich geregelt werden soll, welche familiären und vermögensrechtlichen Verhältnisse bestehen und welche rechtlichen Folgen die gewünschte Gestaltung hat.

Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. bespricht diese Punkte persönlich mit Ihnen und formuliert Ihr Testament so, dass Ihr letzter Wille möglichst klar und rechtlich eindeutig zum Ausdruck kommt.

Wann sinnvoll
i.Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhält.
ii.Sie möchten klare Verhältnisse schaffen und spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie möglichst vermeiden.
iii.Sie möchten Ihren Angehörigen die Vermögensnachfolge erleichtern und frühzeitig festlegen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll.
Häufige Fragen

Wo wird das Testament aufbewahrt?

Ein Testament kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn es im entscheidenden Moment auch vorliegt. Die Originalurkunde wird daher in der Kanzlei von Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. sicher verwahrt. Ergänzend werden die Errichtung und die Verwahrung im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert — so kann das Testament auch dann aufgefunden werden, wenn Ihre Angehörigen von seiner Existenz nichts wissen.

Wie läuft der Unterzeichnungstermin ab?

Die Unterzeichnung findet in der Kanzlei von Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. statt. Da ein fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterschrieben werden muss, stellt die Kanzlei diese Zeugen — Sie müssen niemanden mitbringen, und die Zeugen müssen den Inhalt des Testaments nicht kennen. Beim Termin wird das Testament noch einmal durchgegangen; anschließend unterschreiben Sie es und bestätigen mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält. Zum Abschluss unterschreiben auch die Zeugen mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz, der auf ihre Zeugeneigenschaft hinweist, und unter Angabe ihrer Identität.

Was passiert nach der Unterzeichnung?

Nach der Unterzeichnung werden die Errichtung und die Verwahrung des Testaments im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert. Erfasst wird dabei nur die Tatsache, dass ein Testament besteht und wo es verwahrt wird, nicht sein Inhalt. Im Verlassenschaftsverfahren fragt der Gerichtskommissär dieses Register ab und erfährt so von der Existenz und dem Verwahrungsort Ihres Testaments. Die Originalurkunde bleibt in der Kanzlei verwahrt; Sie selbst müssen nichts weiter veranlassen.

Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?

Nein. Mit dem Absenden des Formulars stellen Sie eine Buchungsanfrage; ein Mandatsverhältnis entsteht dadurch noch nicht. Wir prüfen Ihr Anliegen und übermitteln Ihnen die Rechnung samt Honorarvereinbarung — erst damit kommt das Mandat mit Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. zustande. Die Bearbeitung beginnt nach Ihrer Freigabe. Bis zur Rechnungslegung entstehen Ihnen keine Kosten.
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  1. i.Buchungsanfrage sendenSie schildern kurz Ihr Anliegen und übermitteln Ihre Kontaktdaten. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenlos.
  2. ii.Honorarvereinbarung erhaltenAnschließend wird die Honorarvereinbarung zum Fixpreis von € 1.490 netto per E-Mail übermittelt (in der Regel binnen 24 h an Werktagen).
  3. iii.Termin vereinbarenNach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung wird der Termin für das persönliche Gespräch vereinbart. Anschließend erfolgt die Bearbeitung durch Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M.
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