Ausschreibung
Eine Ausschreibung ist die in einzelne Positionen gegliederte, detaillierte Beschreibung der gewünschten Lieferungen und Leistungen unter genauer Angabe von Qualität und Menge. Ihr Zweck ist es, mehreren Unternehmen eine einheitliche Kalkulationsgrundlage zu geben, damit deren Angebote unmittelbar vergleichbar werden. Das Kernstück bildet das Leistungsverzeichnis, in dem jede Teilleistung mit Menge und Einheit aufgelistet und von den Bietern mit Einheitspreisen zu ergänzen ist. Vergibt eine öffentliche Auftraggeberin, unterliegt die Ausschreibung den formstrengen Vorgaben des Bundesvergabegesetzes; im privaten Bereich ist sie hingegen frei gestaltbar.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
