Auswechslungsplan
Ein Auswechslungsplan stellt jene Änderungen dar, die während der Bauausführung gegenüber dem bereits genehmigten Einreichplan vorgenommen werden. Weicht die tatsächliche Ausführung von der erteilten Baubewilligung ab, ist dieser Plan bei der Baubehörde einzureichen und um eine neuerliche Bewilligung anzusuchen. Erst mit deren Erteilung wird die geänderte Ausführung rechtlich gedeckt; bis dahin bewilligungspflichtige, aber nicht genehmigte Abweichungen bleiben konsenswidrig und können baupolizeiliche Aufträge nach sich ziehen. Die zeichnerische Darstellung hebt die Änderungen meist farblich vom ursprünglichen Bestand ab, um sie für die Behörde nachvollziehbar zu machen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
