Begriff

Avalkredit

Ein Avalkredit ist keine Auszahlung von Geld, sondern die Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie durch eine Bank zugunsten eines Dritten. Die Bank stellt dem Kunden dabei nicht Kapital, sondern ihre eigene Bonität zur Verfügung: Sie haftet gegenüber dem Vertragspartner des Kunden für den Fall, dass dieser eine bestimmte Leistung nicht erbringt. Im Bau- und Immobilienbereich sichern Avalkredite häufig Gewährleistungsansprüche (Haftrücklassgarantie), die Vertragserfüllung oder geleistete Anzahlungen ab. Der Kunde zahlt dafür laufend eine Avalprovision, die niedriger ausfällt als die Zinsen eines gewöhnlichen Barkredits, weil die Bank kein eigenes Geld hingibt. Erst wenn die Bank aus der Garantie tatsächlich in Anspruch genommen wird, wandelt sich das Aval in eine echte Geldforderung gegen den Kunden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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