Aval
Ein Aval ist die Übernahme einer Haftung für fremde Verbindlichkeiten, insbesondere in Form einer Bürgschaft, einer Wechselbürgschaft oder einer Ausfallsbürgschaft. Der Avalgeber – meist eine Bank – tritt damit nicht als Geldgeber, sondern als Haftender auf und leistet nur dann, wenn der eigentliche Schuldner ausfällt. Im Immobilien- und Bauwesen dienen Avale etwa dazu, Gewährleistungs-, Anzahlungs- oder Vertragserfüllungsansprüche abzusichern.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
