Baumeister
Der Baumeister ist der Inhaber eines reglementierten Gewerbes, das zur Planung, Berechnung, Ausführung und Leitung von Bauvorhaben berechtigt (§ 99 GewO 1994). Sein Tätigkeitsfeld reicht von der technischen und bauökonomischen Projektentwicklung über die Kalkulation bis zur organisatorischen Abwicklung der Baustelle; er entwickelt etwa optimierte technische Konzepte, erarbeitet Planungsvarianten als Entscheidungsgrundlage und sorgt für wirtschaftliche Bauabläufe. Damit deckt der Baumeister die Bereiche Projektentwicklung, Projektorganisation und Bauabwicklung ab, während der Bauträger als Bauherr und Auftraggeber die kommerziellen und organisatorischen Belange verantwortet. Gerade diese Aufgabenteilung ist gewollt: Sie hält die planend-ausführende Seite von der kommerziellen getrennt, sodass keine Interessenkollision entsteht und das Grundprinzip der Zweiseitigkeit gewahrt bleibt. Vom Bauträger unterscheidet sich der Baumeister dadurch, dass er im Auftrag und nach den Vorgaben des Bauherrn tätig wird und selbst keine Bauherreneigenschaft besitzt.
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