Begriff

Ziviltechniker

Ein Ziviltechniker ist eine freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Fachperson auf dem Gebiet der Technik – ein Architekt oder ein Ingenieurkonsulent –, die aufgrund öffentlicher Befugnis planende und beurkundende Leistungen erbringt. In der Bauträgerpraxis wickelt der Ziviltechniker Gesamtaufträge in der Rolle des Generalplaners ab und kann darüber hinaus die Verantwortung für die Ausführung des Bauwerks übernehmen. Zweckmäßig ist ein solcher Gesamtauftrag vor allem dann, wenn die technische und planerische Leitung des Projekts im Vordergrund steht. Eine Besonderheit gegenüber anderen Planern ist die Urkundsbefugnis: Von Ziviltechnikern im Rahmen ihrer Befugnis errichtete Urkunden gelten als öffentliche Urkunden. Als Gesamtplaner bleibt der Ziviltechniker – anders als der Bauträger – an die Projektvorgaben gebunden und tritt gerade nicht als Bauherr auf.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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