Begriff

Generalplaner

Ein Generalplaner ist ein Planer, der die gesamte planerische Gestaltung eines Bauvorhabens verantwortet und dem Bauherrn als einheitlicher Ansprechpartner für sämtliche Planungsleistungen gegenübersteht. Zu seinem Aufgabenbereich zählen etwa die architektonische Gestaltung, die Grundrissplanung und die Festlegung des Nutzungsmix; im Einzelfall übernimmt er auch eine Vermietungsgarantie. Zwar genießt er bei der Gestaltung des Projekts einen größeren Spielraum als ein reiner Ausführender, doch bindet ihn der Vertrag zugleich eng an das wirtschaftliche Erfolgskonzept des Bauherrn. Üblicherweise legt der Generalplanervertrag qualitative Mindeststandards und quantitative Vorgaben – etwa ein Mindestmaß an Nutzfläche – ebenso fest wie wirtschaftliche Zielwerte, beispielsweise eine angestrebte Rendite oder einen Mindestverkaufserfolg. Vom Bauträger unterscheidet ihn, dass er innerhalb dieser Vorgaben plant, ohne selbst Bauherr zu sein.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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