Begriff

Generalübernehmer

Ein Generalübernehmer ist ein Generalplaner, der über die Planung hinaus auch Leistungen wie die Grundstücksbeschaffung, die Finanzierung oder die Verwertung des Projekts übernimmt. Sein Leistungsumfang ist so weit gefasst, dass er im Einzelfall die Rolle eines unmittelbaren Stellvertreters des Investors oder Bauherrn erreicht. Diese Konstruktion bietet sich an, wenn der Bauherr einen professionellen „Beschaffer“ für seine Immobilie braucht, weil ihm selbst die fachliche Kapazität fehlt, sich um Grundstücksauswahl, Behördenwege, Baufirmen und Sonderfachleute zu kümmern. Attraktiv ist sie auch für risikobereite Kapitalinvestoren, die keine eigene Projektentwicklung betreiben, sondern das fertige Ergebnis erwarten. Anders als der Bauträger ist der Generalübernehmer nicht selbst Bauherr, sondern handelt als dessen unmittelbarer Stellvertreter und hat dessen wirtschaftliche Zielvorgaben umzusetzen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

Der nächste Schritt

Sie kennen Ihr Anliegen.
Wir kennen den Weg.

Strategische Rechtsberatung für Immobilien, Vermögen und Vermögensnachfolge. Für Klarheit und Ihren Erfolg.

€ 180 für 30 Min · Schriftlich oder Termin · Anwaltliche Verschwiegenheit

Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M.Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M.