Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer ist ein Bauunternehmen, das die Ausführung eines Bauvorhabens zur Gänze übernimmt und dem Bauherrn gegenüber für die gesamte Leistung einsteht. Er darf einzelne Gewerke an Subunternehmer und Fachfirmen weitervergeben, bleibt aber allein dessen vertraglicher Ansprechpartner und haftet daher auch für Mängel, die seine Subunternehmer verursachen. Rechtlich liegt ein Werkvertrag über das Gesamtwerk vor (§ 1165 ABGB), in dem sich die Haftung für das Ganze bündelt. Das damit übernommene Risiko lässt sich der Generalunternehmer über einen Generalunternehmerzuschlag abgelten, der als ungefährer Marktwert bei etwa 8 bis 14 Prozent der Auftragssumme liegt und offen oder in die Einheitspreise eingerechnet verrechnet wird. Sinnvoll ist diese Vergabeform vor allem, wenn ein technisch oder wirtschaftlich komplexes Vorhaben eine besonders leistungsfähige Baufirma verlangt oder dem Bauträger die eigene betriebliche Kapazität fehlt. Anders als der Bauträger führt der Generalunternehmer weisungsgebunden nach fremden Vorgaben aus und hat damit keinerlei Bauherrenstellung inne.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
