Begriff
Baurecht
Mit einem Baurecht kann jeder Liegenschaftseigentümer einer anderen Person vertraglich das Recht einräumen, auf oder unter seinem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, dies zeitlich begrenzt auf maximal 100 Jahre. Der Liegenschaftseigentümer hat hierdurch die Möglichkeit, seinen Grund und Boden zu verwerten, ohne dabei sein Eigentum aufgeben zu müssen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
