Begriff

Befristungsabschlag

Der Befristungsabschlag gilt für alle Haupt- und Untermietverhältnisse, die den Mietzinsregelungen des MRG unterstehen, und beträgt 25 % vom zulässigen Mietzins. Er kommt bei sämtlichen Zinsbildungsvorschriften zur Anwendung — also beim angemessenen Mietzins und beim Richtwertmietzins, aber auch beim Kategoriemietzins der Kategorie D.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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