Grundsteuerkataster
Der Grundsteuerkataster ist der ältere, ursprünglich für Zwecke der Grundsteuer angelegte Teil des Katasters und der Vorgänger des Grenzkatasters. Anders als beim Grenzkataster sind die im Grundsteuerkataster ausgewiesenen Grundstücksgrenzen rechtlich nicht verbindlich; sie dienen bloß der Ersichtlichmachung und nehmen nicht am grundbücherlichen Vertrauensschutz teil. Grundstücke werden schrittweise in den verbindlichen Grenzkataster übernommen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
