Begriff
Grundbuchseinlage
Jede Grundbuchseinlage wird mit einer Einlagezahl (EZ) bezeichnet und besteht aus dem A-, B- und C-Blatt. Eine Grundbuchseinlage kann aus einer oder mehreren Liegenschaften bestehen und bildet dann den Grundbuchskörper.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
