Begriff

A-Blatt

Das A-Blatt, auch Gutsbestandsblatt genannt, ist jener Teil des Hauptbuchs im Grundbuch, der beschreibt, aus welchen Grundstücken eine Liegenschaft besteht und welche Rechte mit dem Eigentum daran verbunden sind (§§ 7 f AllgGAG; § 2 GUG). Es gliedert sich in die Aufschrift sowie die beiden Abteilungen A1-Blatt und A2-Blatt. Die Aufschrift nennt den Gerichtsbezirk, die Katastralgemeinde samt Nummer und die Einlagezahl; über die letzte Tagebuchzahl weist sie auf die jüngste Eintragung hin und macht durch eine Plombe erkennbar, wenn ein noch unerledigter Antrag den Grundbuchsstand demnächst verändern wird. Auch ein Hinweis auf bestehendes oder erst in Vorbereitung befindliches Wohnungseigentum kann hier stehen. Das A1-Blatt führt die einzelnen Grundstücke des Grundbuchskörpers mit Adresse, Flächenausmaß und Widmung oder Benützungsart an. Diese Flächendaten stammen aus dem Grundsteuer- oder Grenzkataster des Vermessungsamts und werden automatisch eingespielt; sie nehmen daher nicht am grundbücherlichen Vertrauensschutz teil. Ist ein Grundstück bereits im Grenzkataster erfasst, erkennt man dies an einem der Grundstücksnummer beigefügten „G“. Das A2-Blatt hält schließlich Veränderungen im Gutsbestand fest – etwa Teilungen sowie Zu- und Abschreibungen – und verzeichnet die mit dem Eigentum verbundenen dinglichen Rechte, beispielsweise aus Dienstbarkeiten, ebenso wie öffentlich-rechtliche Lasten und Beschränkungen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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