Begriff

Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um ein elektronisches öffentliches Register, welches alle Grundstücke, deren Eigentümer sowie Belastungen wie Hypotheken und Dienstbarkeiten enthält. Es wird vom jeweils örtlich zuständigen Bezirksgericht geführt und kann von jedermann eingesehen werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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