Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) erfasst Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken und wird als besondere Form im Rahmen der Einkommensteuer erhoben. Ihr unterliegen nur Veräußerungen, die seit dem 1. April 2012 erfolgt sind. Der Gewinn wird grundsätzlich mit einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent besteuert. Davon ausgenommen sind im Wesentlichen nur der Hauptwohnsitz und selbst hergestellte Gebäude.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
