Begriff
Lagezuschlag
Der Lagezuschlag spielt nur bei Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes eine Rolle, die zum Richtwertmietzins vermietet werden. Er kann vom Vermieter dann verlangt werden, wenn die Lage der Wohnung überdurchschnittlich ist. Wann ein Lagezuschlag tatsächlich vereinbart und vorgeschrieben werden darf, ist oftmals umstritten, sodass häufig die Gerichte darüber zu entscheiden haben.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
