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03Immobilien

Mietvertrags­erstellung Geschäftsraum

Ein Geschäftsraum­mietvertrag, der von Anfang an trägt und rechtlich präzise auf Ihre Immobilie abgestimmt ist.

Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. übernimmt die individuelle Erstellung Ihres Geschäftsraum­mietvertrags auf Grundlage der konkreten Immobilie und des vereinbarten Mietverhältnisses — Mietzins, Betriebskosten, Wertsicherung, Erhaltungs- und Investitions­pflichten. Der Gestaltungs­spielraum ist hier größer: Richtwert und Kategoriebeträge gelten nicht, eine gesetzliche Mindestdauer der Befristung besteht nicht. Außerhalb der Vollanwendung fehlen dafür auch die gesetzlichen Auffangregeln — was der Vertrag offen lässt, entscheidet dann das ABGB. Diese Einordnung wird vorab geklärt und der Vertrag auf dieser Grundlage erstellt.

Wann sinnvoll
i.Sie vermieten ein Geschäftslokal, ein Büro oder eine Betriebsfläche und möchten von Beginn an einen individuell gestalteten und rechtlich belastbaren Mietvertrag.
ii.Sie möchten Mietzins, Betriebskosten, Wertsicherung und Vertragsdauer belastbar regeln.
iii.Ihre bestehende Vorlage ist veraltet, unvollständig oder passt nicht zu Ihrer konkreten Immobilie oder Ihrem Mietverhältnis.
Häufige Fragen

Warum kostet die Erstellung mehr als bei einem Wohnungs­mietvertrag?

Geschäftsraum­mietverträge erfordern häufig eine besonders individuelle rechtliche Gestaltung. Der konkrete Regelungsbedarf hängt unter anderem von der Nutzung der Räumlichkeiten, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ab. Der höhere Preis berücksichtigt den damit verbundenen zusätzlichen Prüfungs- und Gestaltungsaufwand.

Geht es um eine Wohnung, ist die Mietvertragserstellung Wohnung das passende Paket.

Welche Informationen benötigen Sie für die Erstellung des Mietvertrags?

Benötigt werden die wesentlichen Angaben zur Immobilie und zum Mietverhältnis, insbesondere zu den Vertragsparteien, dem Mietobjekt, Baujahr und Gebäudeart, zur vorgesehenen Nutzung, zur Miethöhe, Laufzeit und zu den Betriebskosten sowie zu geplanten Ein- und Umbauten. Die genauen Angaben und Unterlagen fragen wir nach der Beauftragung strukturiert bei Ihnen ab.

Wie schnell kann der Mietvertrag erstellt werden?

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 5 Werktage ab Vorliegen aller erforderlichen Informationen und Unterlagen. Wenn Sie den Vertrag schneller benötigen, ist je nach Auslastung auch eine Express-Bearbeitung möglich. Dafür fällt ein zusätzlicher Aufpreis an.

Kann ich besondere Vereinbarungen im Mietvertrag festhalten lassen?

Ja. Besondere Anforderungen und individuelle Vereinbarungen können bei der Vertragserstellung berücksichtigt werden, sofern sie rechtlich zulässig und für das konkrete Mietverhältnis geeignet sind.

Was passiert, wenn noch nicht alle Details zur Vermietung feststehen?

Das ist grundsätzlich kein Problem. Die für die Vertragserstellung erforderlichen Punkte werden im Rahmen der Vorbereitung strukturiert abgefragt. Soweit wesentliche Entscheidungen noch offen sind, werden diese vor der Erstellung des Vertrags geklärt.

Ist der Preis wirklich fix?

Ja. Für den Geschäftsraummietvertrag gilt ein Fixpreis von € 1.590 netto. Der Preis steht vor der Beauftragung fest und ändert sich nicht durch den Bearbeitungsaufwand. Eine Abstimmungsschleife zum Vertragsentwurf ist enthalten. Erweitern Sie den Auftrag nachträglich über den vereinbarten Umfang hinaus, stimmen wir den Mehraufwand vorab mit Ihnen ab. Nicht im Honorar enthalten ist die Rechtsgeschäftsgebühr, die für den schriftlich errichteten Geschäftsraummietvertrag anfällt.

Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?

Nein. Mit dem Absenden des Formulars stellen Sie eine Buchungsanfrage; ein Mandatsverhältnis entsteht dadurch noch nicht. Wir prüfen Ihr Anliegen und übermitteln Ihnen die Honorarvereinbarung samt Vertragsunterlagen per E-Mail. Das Mandat mit Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. kommt erst zustande, wenn Sie die Honorarvereinbarung unterfertigt zurücksenden. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.

Habe ich als Verbraucher ein Rücktrittsrecht?

Ja. Wird der Vertrag ausschließlich online und per E-Mail geschlossen, können Sie binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Damit die Bearbeitung nicht zwei Wochen warten muss, können Sie in den Vertragsunterlagen ausdrücklich verlangen, dass schon vorher begonnen wird. Mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt das Rücktrittsrecht dann; bei einem Rücktritt davor ist der bereits erbrachte Teil zu bezahlen. Alle Details und das Widerrufsformular finden Sie unter Rücktrittsrecht für Verbraucher.
So läuft die Buchungsanfrage

Anfrage senden. Unterlagen erhalten. Mandat erteilen.

  1. i.Buchungsanfrage sendenSie schildern kurz Ihr Anliegen und übermitteln Ihre Kontaktdaten.
  2. ii.Beauftragungsunterlagen erhaltenSie erhalten die Vollmacht, die Honorarvereinbarung zum vereinbarten Fixpreis und die Allgemeinen Auftragsbedingungen per E-Mail. Der Versand erfolgt an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  3. iii.Unterlagen unterzeichnen und retournierenSobald die unterzeichneten Unterlagen bei uns eingelangt sind, kommt das Mandat zustande. Anschließend beginnt Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M. mit der Bearbeitung Ihres Anliegens. Die dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen werden je nach Auftrag gesondert angefordert.
Rechtsanwalt Mag. Adrien Bompard, LL.M.Anwaltliche VerschwiegenheitDeutsch · Englisch · Französisch
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Paket03 · Mietvertragserstellung Geschäftsraum
Fixpreis · netto€ 1.590

Rücktrittsrecht für VerbraucherSie können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Soll die Bearbeitung schon vorher beginnen, verlangen Sie das in den Vertragsunterlagen ausdrücklich — mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt das Rücktrittsrecht dann. Details und Widerrufsformular

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