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Unterlagen-Checkliste für den Wohnungskauf

Wer beim Wohnungskauf die Unterlagen erst nach der Unterschrift liest, verhandelt nicht mehr — er wickelt nur noch ab.

FormatCheckliste · PDF · 18 Punkte
Preis€ 39netto
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Vor einem Wohnungskauf entscheidet sich vieles über Papier: Grundbuchsauszug samt Lasten im C-Blatt, Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Energieausweis, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Rücklage und Betriebskostenabrechnungen. Wer diese Dokumente kennt, sieht, was er kauft — Dienstbarkeiten, Pfandrechte, anstehende Sanierungen, Rückstände der Gemeinschaft. Nach der Unterschrift ist die Verhandlungsposition eine andere, und manches lässt sich dann nur noch über Gewährleistung oder Preisminderung klären.

Die Checkliste listet die Dokumente auf, die vor einer Kaufentscheidung vorliegen sollten, und nennt zu jedem, worauf beim Lesen zu achten ist. Sie ist ein Prüfwerkzeug zum Abhaken, kein Kaufvertrag und keine Bewertung der Wohnung. Sie zeigt Ihnen, was fehlt — und liefert damit die Fragen, die Sie dem Makler, der Hausverwaltung oder dem Verkäufer stellen.

Was die Checkliste abdeckt

  • Aktueller Grundbuchsauszug mit Prüfpunkten zu A-, B- und C-Blatt
  • Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten samt Zubehör wie Keller oder Parkplatz
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre
  • Stand der Rücklage und beschlossene oder absehbare Sanierungen
  • Energieausweis, Betriebskostenabrechnungen und die laufenden monatlichen Vorschreibungen
  • Bestehende Miet- oder Nutzungsverhältnisse und offene Bewilligungen

Wann Sie sie brauchen

i.Sie haben eine Eigentumswohnung besichtigt und wollen vor dem Anbot wissen, welche Unterlagen Sie anfordern müssen.
ii.Sie prüfen ein Objekt aus zweiter Hand und wollen versteckte Lasten im Grundbuch früh erkennen.
iii.Sie finanzieren über eine Bank und müssen die geforderten Dokumente vollständig und aktuell beibringen.
Grenzen dieser Vorlage

Die Checkliste zeigt, welche Unterlagen fehlen — die inhaltliche Bewertung von Kaufvertrag, Lasten im Grundbuch und steuerlichen Folgen bleibt Sache der anwaltlichen und steuerlichen Prüfung.

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Häufige Fragen

Wer muss mir diese Unterlagen überhaupt herausgeben?

In der Praxis kommen sie aus drei Quellen: dem Verkäufer (Wohnungseigentumsvertrag, Energieausweis), der Hausverwaltung (Protokolle, Rücklage, Abrechnungen) und dem Grundbuch, das jeder gegen Gebühr einsehen kann. Ein durchsetzbarer Anspruch besteht nicht auf jedes Dokument — wohl aber lässt sich die Vorlage zur Bedingung des Anbots machen.

Reicht der Energieausweis aus dem Makler-Exposé?

Der Energieausweis muss beim Verkauf vorgelegt und ausgehändigt werden; das verlangt das Energieausweis-Vorlage-Gesetz. Prüfen Sie Ausstellungsdatum und Gültigkeit sowie, ob sich der Ausweis auf das gesamte Gebäude oder auf die konkrete Wohnung bezieht. Ein Auszug im Exposé ersetzt das Originaldokument nicht.

Was, wenn sich ein Mangel erst nach dem Kauf zeigt?

Dann stellt sich die Frage der Gewährleistung. Bei unbeweglichen Sachen beträgt die Frist nach § 933 ABGB drei Jahre. Entscheidend ist aber, was im Kaufvertrag vereinbart wurde und was Ihnen vor Vertragsabschluss offengelegt war — bekannte Mängel lassen sich später kaum geltend machen. Genau deshalb steht die Unterlagenprüfung am Anfang.

Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?

Nein. Mit dem Absenden des Formulars stellen Sie eine Buchungsanfrage; ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande. Wir prüfen die Anfrage und übermitteln Ihnen die Rechnung — erst damit nehmen wir Ihre Anfrage an. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Vorlage. Bis zur Rechnungslegung entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Vorlagen und Checklisten dienen als Grundlage für die eigene Verwendung und sind für typische Anwendungsfälle konzipiert. Sie sind vom Nutzer selbst auszufüllen und an die konkrete Situation anzupassen.

Eine individuelle Prüfung, Anpassung oder rechtliche Beratung für den konkreten Einzelfall ist nicht Bestandteil des Erwerbs. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Verwendung der Vorlagen und Checklisten im jeweiligen Einzelfall liegt beim Nutzer.

Die Nutzung ist ausschließlich für eigene Zwecke gestattet. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung der Vorlagen und Checklisten ist nicht gestattet.

Die Vorlagen und Checklisten stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Es gilt der vollständige Haftungsausschluss.