Checkliste · Checkliste

Wohnungsübergabe — Checkliste für Mieter und Vermieter

Bei der Übergabe entscheidet sich, wer später für welchen Schaden zahlt — und das oft, ohne dass jemand mitschreibt.

FormatCheckliste · PDF · 22 Punkte
Preis€ 39netto
ÜbermittlungNach Zahlungseingang
Vorlage anfragen →
ChecklisteWohnungs­übergabeCheckliste · PDF · 22 PunkteJetzt buchbar

Die Wohnungsübergabe ist der Moment, in dem das Mietverhältnis tatsächlich endet. Was in diesem Termin festgehalten wird, bestimmt später die Beweislage: ob ein Mangel schon vorher bestand, welcher Zählerstand galt, wie viele Schlüssel zurückgegeben wurden. Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung sind nach § 1111 ABGB binnen einem Jahr nach Rückstellung gerichtlich geltend zu machen.

Die Checkliste führt durch den Termin in der Reihenfolge, in der er üblicherweise abläuft — Räume, Zählerstände, Schlüssel, Mängel, Unterschriften. Sie ist ein Prüfwerkzeug zum Abhaken, kein Übergabeprotokoll und kein Vertrag. Sie sorgt dafür, dass nichts vergessen wird; was Sie feststellen, tragen Sie in Ihr eigenes Protokoll ein oder notieren es direkt neben dem jeweiligen Punkt.

Was die Checkliste abdeckt

  • Raum-für-Raum-Durchgang mit Feld für Zustand und Mängelvermerk
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Wärme mit Ablesedatum
  • Schlüsselliste nach Art und Stückzahl, inklusive Zusatz- und Nachschlüsseln
  • Abgrenzung zwischen normaler Abnutzung und ersatzpflichtigem Schaden
  • Punkte zu Kaution, offenen Betriebskosten und Nachverrechnung
  • Abschlussteil mit Datum, Anwesenden und Feld für den Übertrag ins Übergabeprotokoll

Wann Sie sie brauchen

i.Sie ziehen aus einer Mietwohnung aus und wollen bei der Übergabe nichts übersehen, was später Geld kostet.
ii.Sie übernehmen als Vermieter eine Wohnung zurück und müssen den Zustand vor der Weitervermietung sauber dokumentieren.
iii.Sie übernehmen eine neue Wohnung und wollen bestehende Mängel festhalten, bevor sie Ihnen zugerechnet werden.
Grenzen dieser Vorlage

Die Checkliste strukturiert den Termin, ersetzt aber weder ein unterschriebenes Übergabeprotokoll noch die anwaltliche Prüfung, wenn über Schäden, Kautionseinbehalt oder Rückbaupflichten bereits Streit besteht.

Anwaltliche Prüfung zum Fixpreis ansehen →

Häufige Fragen

Ist die Checkliste dasselbe wie ein Übergabeprotokoll?

Nein. Das Übergabeprotokoll ist das Dokument, das beide Seiten unterschreiben und das im Streitfall als Beweismittel dient. Die Checkliste ist das Werkzeug davor: Sie stellt sicher, dass jeder Punkt im Termin angesprochen und geprüft wird. Was Sie abhaken, gehört anschließend in das Protokoll, das Übergeber und Übernehmer gemeinsam unterzeichnen.

Was passiert, wenn ein Mangel erst nach der Übergabe auffällt?

Dann wird es schwieriger, ihn der anderen Seite zuzurechnen — nicht unmöglich, aber eine Frage der Beweise. Deshalb enthält die Checkliste bewusst auch die unscheinbaren Punkte: Silikonfugen, Fensterdichtungen, Rollläden, Ablauf in der Dusche. Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung sind nach § 1111 ABGB zudem binnen einem Jahr nach Rückstellung gerichtlich geltend zu machen, sonst erlöschen sie.

Gilt die Checkliste für Mieter und Vermieter gleichermaßen?

Ja. Die Punkte sind neutral formuliert, weil beide Seiten dasselbe Interesse haben: einen festgehaltenen Zustand. Unterschiedlich ist nur die Blickrichtung — der Mieter dokumentiert, was er nicht verursacht hat, der Vermieter, was tatsächlich fehlt oder beschädigt ist. Der Termin lässt sich mit einem Ausdruck für beide Seiten führen.

Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?

Nein. Mit dem Absenden des Formulars stellen Sie eine Buchungsanfrage; ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande. Wir prüfen die Anfrage und übermitteln Ihnen die Rechnung — erst damit nehmen wir Ihre Anfrage an. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Vorlage. Bis zur Rechnungslegung entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Vorlagen und Checklisten dienen als Grundlage für die eigene Verwendung und sind für typische Anwendungsfälle konzipiert. Sie sind vom Nutzer selbst auszufüllen und an die konkrete Situation anzupassen.

Eine individuelle Prüfung, Anpassung oder rechtliche Beratung für den konkreten Einzelfall ist nicht Bestandteil des Erwerbs. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Verwendung der Vorlagen und Checklisten im jeweiligen Einzelfall liegt beim Nutzer.

Die Nutzung ist ausschließlich für eigene Zwecke gestattet. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung der Vorlagen und Checklisten ist nicht gestattet.

Die Vorlagen und Checklisten stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Es gilt der vollständige Haftungsausschluss.