Kauf · Vorlage

Kaufanbot für eine Eigentumswohnung

Wer ein Kaufanbot unterschreibt, ist an dessen Inhalt gebunden — mit der Annahme durch den Verkäufer steht der Kauf, ohne dass noch nachverhandelt wird.

FormatDOCX
Preis€ 149netto
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KaufanbotKaufanbot Wohnung — WienDOCXJetzt buchbar

Das Kaufanbot ist kein unverbindliches Interessensschreiben, sondern ein Antrag im Sinn des ABGB. Nimmt der Verkäufer es innerhalb der Bindungsfrist an, ist der Kaufvertrag zustande gekommen — mit dem Inhalt, der im Anbot steht. Beim Wohnungseigentum kommt hinzu, dass nicht eine Wohnung verkauft wird, sondern ein Mindestanteil an der Liegenschaft, mit dem das Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt verbunden ist.

Die Vorlage führt Sie durch die Punkte, die im Anbot stehen müssen, die im Anbot geregelt sein sollten: Objektbezeichnung nach dem Grundbuch, Kaufpreis und Zahlungsweg über Treuhand, Bindungsfrist, aufschiebende Bedingungen wie den Finanzierungsvorbehalt, Übergabe und Kostentragung. Sie ersetzt nicht den Kaufvertrag selbst — für die Einverleibung im Grundbuch braucht es eine gesonderte, beglaubigt unterfertigte Urkunde.

Was die Vorlage enthält

  • Anbotstext mit Objektbezeichnung nach Einlagezahl, Katastralgemeinde und Anteil
  • Bindungsfrist mit Datum und Uhrzeit sowie Regelung zum Fristablauf
  • Aufschiebende Bedingungen: Finanzierungsvorbehalt und Freiheit von bücherlichen Lasten
  • Kaufpreis, Anzahlung und Abwicklung über ein Treuhandkonto
  • Übergabetermin, Inventarliste und Verteilung von Steuern und Gebühren
  • Hinweisblatt zum Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz bei Unterschrift am Tag der ersten Besichtigung

Wann Sie sie brauchen

i.Sie haben eine Eigentumswohnung besichtigt und wollen dem Verkäufer ein ernst gemeintes, aber sauber begrenztes Angebot legen.
ii.Der Makler legt Ihnen ein vorformuliertes Anbot vor und Sie wollen vorher wissen, was darin fehlt.
iii.Ihre Finanzierung ist noch nicht endgültig zugesagt und das Angebot soll davon abhängig bleiben.
Grenzen dieser Vorlage

Bei Bauträgerprojekten, noch nicht begründetem Wohnungseigentum, offenen Bauverfahren oder mehreren Verkäufern gehört das Anbot vor der Unterschrift anwaltlich geprüft — die Vorlage deckt den Regelfall ab.

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Häufige Fragen

Bin ich an mein Kaufanbot gebunden?

Ja, im Grundsatz. Innerhalb der Bindungsfrist, die Sie selbst setzen, können Sie das Anbot nicht einseitig zurückziehen — nimmt der Verkäufer an, ist der Kauf geschlossen. Deshalb setzt die Vorlage die Frist bewusst kurz an und knüpft die Wirkung des Anbots an Bedingungen wie die gesicherte Finanzierung. Eine gesetzliche Ausnahme kann das Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz sein, wenn Sie als Verbraucher am Tag der ersten Besichtigung unterschreiben — das beiliegende Hinweisblatt erklärt, wann es gilt und welche Frist dann läuft.

Brauche ich danach überhaupt noch einen Kaufvertrag?

Rechtlich ist der Kauf mit der Annahme des Anbots geschlossen. Für die Eintragung im Grundbuch genügt das aber nicht: Dafür ist eine eigene Urkunde mit Aufsandungserklärung und beglaubigten Unterschriften nötig, die üblicherweise ein Notar oder Rechtsanwalt als Treuhänder errichtet. Das Anbot legt fest, was in diesem Vertrag stehen wird.

Kann ich eine Anzahlung schon mit dem Anbot leisten?

Möglich ist es, sinnvoll selten. Solange nicht feststeht, ob das Anbot angenommen wird und ob die Lastenfreistellung gesichert ist, gehört Geld nicht auf ein Privatkonto des Verkäufers. Die Vorlage sieht daher vor, dass Zahlungen erst nach Annahme und ausschließlich über ein Treuhandkonto fließen.

Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?

Nein. Mit dem Absenden des Formulars stellen Sie eine Buchungsanfrage; ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande. Wir prüfen die Anfrage und übermitteln Ihnen die Rechnung — erst damit nehmen wir Ihre Anfrage an. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Vorlage. Bis zur Rechnungslegung entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Vorlagen und Checklisten dienen als Grundlage für die eigene Verwendung und sind für typische Anwendungsfälle konzipiert. Sie sind vom Nutzer selbst auszufüllen und an die konkrete Situation anzupassen.

Eine individuelle Prüfung, Anpassung oder rechtliche Beratung für den konkreten Einzelfall ist nicht Bestandteil des Erwerbs. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Verwendung der Vorlagen und Checklisten im jeweiligen Einzelfall liegt beim Nutzer.

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