Übergabe · Vorlage

Übergabeprotokoll Wohnung

Wer bei der Übergabe nichts festhält, streitet später über Erinnerungen — und trägt im Zweifel die schlechtere Beweislage.

FormatPDF + DOCX
Preis€ 39netto
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Ein Übergabeprotokoll begründet keine Rechte — es sichert Beweise. Ob ein Kratzer im Parkett schon bei Einzug vorhanden war, entscheidet am Ende des Mietverhältnisses darüber, ob die Kaution ungekürzt zurückgeht. Nach § 1111 ABGB muss der Vermieter Ersatzansprüche wegen verschuldeter Beschädigung binnen eines Jahres nach Rückstellung gerichtlich geltend machen — worüber dann gestritten wird, bestimmt das Protokoll.

Die Vorlage führt beide Seiten durch die Übergabe in einer festen Reihenfolge: Raum für Raum, Zähler für Zähler, Schlüssel für Schlüssel. Jeder Mangel bekommt eine eigene Zeile mit Datum und Unterschrift beider Parteien. Was das Protokoll nicht leistet: Es klärt nicht, wer einen festgehaltenen Mangel zu beheben hat — es hält nur fest, dass er besteht.

Was die Vorlage enthält

  • Raumweise Zustandserfassung für Böden, Wände, Fenster und Sanitär
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Wärme mit Zählernummer
  • Schlüsselliste nach Art und Stückzahl, inklusive Chips und Garagenöffner
  • Mängelverzeichnis mit laufender Nummer, Beschreibung und Fotoverweis
  • Feld für abweichende Auffassungen einer der beiden Parteien
  • Unterschriftenblock für Übergeber, Übernehmer und anwesende Zeugen

Wann Sie sie brauchen

i.Sie übergeben eine Wohnung an neue Mieter und wollen den Zustand bei Einzug beweisbar festhalten.
ii.Sie ziehen aus und möchten dokumentieren, dass Sie die Wohnung mängelfrei zurückgestellt haben.
iii.Sie übernehmen eine gekaufte Wohnung vom Verkäufer und brauchen ein Protokoll über Zähler und Schlüssel.
Grenzen dieser Vorlage

Das Protokoll sichert den Zustand, nicht die Rechtsfolge: Ob ein festgehaltener Schaden gewöhnliche Abnützung oder ersatzpflichtige Verschlechterung ist, entscheidet sich im Streitfall nach der Rechtsprechung — und gehört anwaltlich beurteilt.

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Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll in Österreich verpflichtend?

Nein. Weder das MRG noch das ABGB schreiben ein Übergabeprotokoll vor. Es ist ein reines Beweismittel — und genau deshalb wichtig: Ohne Protokoll steht im Streit über Schäden Aussage gegen Aussage, und die Kaution wird zur Verhandlungsmasse. Die Vorlage ist so aufgebaut, dass beide Seiten dasselbe Dokument unterschreiben können.

Kann ich dieselbe Vorlage für Einzug und Auszug verwenden?

Ja, das ist der vorgesehene Weg. Das Dokument enthält für jeden Prüfpunkt zwei Spalten — Übernahme und Rückgabe. Erst der direkte Vergleich macht sichtbar, was während des Mietverhältnisses entstanden ist. Bewahren Sie das ausgefüllte Einzugsprotokoll deshalb auf; ohne den Ausgangsbefund verliert das Auszugsprotokoll den größten Teil seiner Aussagekraft.

Was passiert mit Mängeln, die erst nach der Übergabe auffallen?

Die Vorlage enthält ein Nachtragsfeld für Mängel, die sich in den ersten Tagen zeigen — mit Datum und Vermerk über die Verständigung der Gegenseite. An der Beweislage ändert ein Nachtrag allerdings nur begrenzt etwas: Wer einen Mangel erst später anspricht, muss erklären können, warum er ihn bei der Übergabe nicht erkennen konnte.

Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?

Nein. Mit dem Absenden des Formulars stellen Sie eine Buchungsanfrage; ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande. Wir prüfen die Anfrage und übermitteln Ihnen die Rechnung — erst damit nehmen wir Ihre Anfrage an. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Vorlage. Bis zur Rechnungslegung entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Vorlagen und Checklisten dienen als Grundlage für die eigene Verwendung und sind für typische Anwendungsfälle konzipiert. Sie sind vom Nutzer selbst auszufüllen und an die konkrete Situation anzupassen.

Eine individuelle Prüfung, Anpassung oder rechtliche Beratung für den konkreten Einzelfall ist nicht Bestandteil des Erwerbs. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Verwendung der Vorlagen und Checklisten im jeweiligen Einzelfall liegt beim Nutzer.

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