Miete · Vorlage

Wohnungsmietvertrag im Vollanwendungsbereich des MRG

Im Vollanwendungsbereich des MRG sind die meisten Regelungen zwingend. Fehlerhafte Klauseln sind unwirksam und können für Vermieter kostspielig werden. Dieses Vertragsmuster regelt die entscheidenden Details rechtssicher.

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Preis€ 299netto
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MietvertragWohnungs­miete · Vollanwendung MRGDOCXJetzt buchbar

Gerade weil der gesetzliche Rahmen so eng ist, kommt es auf die korrekte Ausgestaltung der verbleibenden, aber wesentlichen Vertragspunkte an. Unser Vertragsmuster bietet Ihnen eine rechtssichere Grundlage für alle Aspekte, die Sie vertraglich gestalten können und müssen – von der wirksamen Befristung über die zulässige Mietzinsvereinbarung bis hin zur Hausordnung.

Was die Vorlage enthält

  • Rechtssichere Befristungsklausel: Eine wirksame Befristung nach den strengen Vorgaben des § 29 MRG — fehlt eine davon, gilt der Vertrag von Anfang an als unbefristet.
  • Gesetzeskonforme Kautionsregelung: Eine Regelung zur Kaution gemäß § 16b MRG, inklusive der Pflichten zur Veranlagung und Rückzahlung.
  • Klare Mietzinsaufschlüsselung: Separater Ausweis von Hauptmietzins, Betriebskosten und Umsatzsteuer sowie eine Wertsicherungsklausel.
  • Praxiserprobte Klauseln: Regelungen zu Untermiete, Tierhaltung und den Pflichten bei wesentlichen Veränderungen (Investitionen) durch den Mieter.
  • Detailliertes Übergabeprotokoll: Ein Anhang zur lückenlosen Dokumentation des Wohnungszustands bei Übergabe, inklusive Zählerständen, übergebener Schlüssel und einer Mängelliste.

Wann Sie sie brauchen

i.Sie vermieten eine Wohnung, die in den Vollanwendungsbereich des MRG fällt — in der Regel ein Altbau mit mehr als zwei Wohnungen.
ii.Sie möchten eine rechtssichere Befristung vereinbaren und die damit verbundenen Fallstricke vermeiden.
iii.Ihr bestehender Mietvertrag ist veraltet und Sie wollen ihn durch eine aktuelle, gesetzeskonforme Version ersetzen.
Grenzen dieser Vorlage

Ob eine Wohnung in die Voll- oder nur in die Teilanwendung fällt, entscheidet über wesentliche Teile des Vertrags — im Zweifel klären Sie das anwaltlich, bevor Sie die Vorlage befüllen. Für freifinanzierte Neubauwohnungen, für nachträglich ausgebaute Dachgeschosswohnungen, für Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten und für Geschäftsraummieten ist die Vorlage nicht gedacht.

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob meine Wohnung in die Vollanwendung fällt?

Ausschlaggebend sind vor allem das Alter des Gebäudes, die Zahl der Wohnungen im Haus und die Frage, ob öffentliche Mittel im Spiel waren. Altbauten mit mehreren Wohnungen fallen typischerweise hinein, freifinanzierte Neubauten und Ein- oder Zweifamilienhäuser regelmäßig nicht. Bei Mischfällen lohnt eine kurze Prüfung — der Unterschied betrifft den zulässigen Mietzins.

Kann ich die Betriebskosten frei vereinbaren?

Nein. Im Vollanwendungsbereich ist der Kreis der überwälzbaren Betriebskosten in § 21 MRG umschrieben; was dort nicht steht, lässt sich auch nicht durch Vertrag hinzufügen. Die Vorlage verweist deshalb auf den gesetzlichen Katalog, statt eine eigene Liste zu erfinden — das erspart Streit bei der Jahresabrechnung.

Darf ich bei befristeter Vermietung den vollen Mietzins verlangen?

Nein. Im Vollanwendungsbereich vermindert sich der höchstzulässige Hauptmietzins bei einem befristeten Mietvertrag um 25 Prozent — der Befristungsabschlag nach § 16 Abs 7 MRG. Wird der volle Mietzins trotz Befristung vereinbart, kann der Mieter die Überzahlung zurückfordern. Für die Vertragsgestaltung wichtig: Soll der Abschlag bei einer späteren Umwandlung in ein unbefristetes Verhältnis entfallen, müssen befristeter und unbefristeter Hauptmietzins im Vertrag schriftlich einander gegenübergestellt sein.

Ist das Übergabeprotokoll rechtlich notwendig?

Vorgeschrieben ist es nicht, aber es entscheidet häufig den Streit am Ende des Mietverhältnisses. Wer den Zustand, die Zählerstände und die Zahl der Schlüssel bei Übergabe festhält und beide Seiten unterschreiben lässt, hat bei der Rückstellung der Kaution eine Grundlage statt einer Erinnerung. Der Anhang ist dafür vorbereitet.

Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?

Nein. Mit dem Absenden des Formulars stellen Sie eine Buchungsanfrage; ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande. Wir prüfen die Anfrage und übermitteln Ihnen die Rechnung — erst damit nehmen wir Ihre Anfrage an. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Vorlage. Bis zur Rechnungslegung entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Vorlagen und Checklisten dienen als Grundlage für die eigene Verwendung und sind für typische Anwendungsfälle konzipiert. Sie sind vom Nutzer selbst auszufüllen und an die konkrete Situation anzupassen.

Eine individuelle Prüfung, Anpassung oder rechtliche Beratung für den konkreten Einzelfall ist nicht Bestandteil des Erwerbs. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Verwendung der Vorlagen und Checklisten im jeweiligen Einzelfall liegt beim Nutzer.

Die Nutzung ist ausschließlich für eigene Zwecke gestattet. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung der Vorlagen und Checklisten ist nicht gestattet.

Die Vorlagen und Checklisten stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Es gilt der vollständige Haftungsausschluss.