Verwaltungsvollmacht für eine Immobilie
Eine Vollmacht ist so gut wie ihre Grenzen: Wer alles darf, wird von Dritten oft weniger akzeptiert als wer nachweisbar Bestimmtes darf.
Die Vollmacht wirkt nach außen: Sie weist Hausverwaltung, Mieter, Behörde oder Versicherung nach, dass der Bevollmächtigte für Sie handeln darf. Davon zu trennen ist das Innenverhältnis — der Auftrag, der regelt, woran sich der Bevollmächtigte zu halten hat und worüber er abzurechnen hat. Das ABGB kennt beides; in der Praxis wird nur das erste geschrieben.
Die Vorlage liefert beides in einem Dokument: eine vorzeigbare Vollmachtsurkunde mit abschließend aufgezählten Befugnissen und die Abrede über Weisungen, Rechnungslegung und Auslagenersatz. Der Umfang ist bewusst auf die Verwaltung zugeschnitten — Vermietung, laufender Schriftverkehr, Vertretung gegenüber Hausverwaltung und Ämtern. Veräußerung und Belastung der Liegenschaft bleiben ausgenommen; dafür verlangt das Gesetz eine ausdrückliche Sondervollmacht.
Was die Vorlage enthält
- Vollmachtsurkunde zum Vorlegen bei Hausverwaltung, Mietern und Behörden
- Abschließender Katalog der erteilten und der ausdrücklich ausgenommenen Befugnisse
- Regelung zu Befristung, Untervollmacht und jederzeitigem Widerruf
- Innenverhältnis: Weisungsrecht, Rechnungslegung, Auslagenersatz, Herausgabe der Unterlagen
- Klausel zum Ausschluss von Insichgeschäften des Bevollmächtigten
- Anwendungshinweis zur Unterschriftsbeglaubigung und zur Widerrufsmitteilung an Dritte
Wann Sie sie brauchen
Für Verkauf, Verpfändung oder grundbücherliche Eintragungen reicht diese Vollmacht nicht; ebenso wenig ersetzt sie eine Vorsorgevollmacht. Für den Verkauf empfiehlt sich eine anwaltlich oder notariell errichtete Spezialvollmacht. Eine Vorsorgevollmacht muss ohnehin vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden.
Anwaltliche Prüfung zum Fixpreis ansehen →Häufige Fragen
Deckt die Vollmacht auch den Verkauf der Immobilie?
Gilt die Vollmacht weiter, wenn ich entscheidungsunfähig werde?
Muss die Unterschrift beglaubigt werden?
Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?
Die Vorlagen und Checklisten dienen als Grundlage für die eigene Verwendung und sind für typische Anwendungsfälle konzipiert. Sie sind vom Nutzer selbst auszufüllen und an die konkrete Situation anzupassen.
Eine individuelle Prüfung, Anpassung oder rechtliche Beratung für den konkreten Einzelfall ist nicht Bestandteil des Erwerbs. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Verwendung der Vorlagen und Checklisten im jeweiligen Einzelfall liegt beim Nutzer.
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