Vollmacht · Vorlage

Verwaltungsvollmacht für eine Immobilie

Eine Vollmacht ist so gut wie ihre Grenzen: Wer alles darf, wird von Dritten oft weniger akzeptiert als wer nachweisbar Bestimmtes darf.

FormatDOCX
Preis€ 49netto
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Die Vollmacht wirkt nach außen: Sie weist Hausverwaltung, Mieter, Behörde oder Versicherung nach, dass der Bevollmächtigte für Sie handeln darf. Davon zu trennen ist das Innenverhältnis — der Auftrag, der regelt, woran sich der Bevollmächtigte zu halten hat und worüber er abzurechnen hat. Das ABGB kennt beides; in der Praxis wird nur das erste geschrieben.

Die Vorlage liefert beides in einem Dokument: eine vorzeigbare Vollmachtsurkunde mit abschließend aufgezählten Befugnissen und die Abrede über Weisungen, Rechnungslegung und Auslagenersatz. Der Umfang ist bewusst auf die Verwaltung zugeschnitten — Vermietung, laufender Schriftverkehr, Vertretung gegenüber Hausverwaltung und Ämtern. Veräußerung und Belastung der Liegenschaft bleiben ausgenommen; dafür verlangt das Gesetz eine ausdrückliche Sondervollmacht.

Was die Vorlage enthält

  • Vollmachtsurkunde zum Vorlegen bei Hausverwaltung, Mietern und Behörden
  • Abschließender Katalog der erteilten und der ausdrücklich ausgenommenen Befugnisse
  • Regelung zu Befristung, Untervollmacht und jederzeitigem Widerruf
  • Innenverhältnis: Weisungsrecht, Rechnungslegung, Auslagenersatz, Herausgabe der Unterlagen
  • Klausel zum Ausschluss von Insichgeschäften des Bevollmächtigten
  • Anwendungshinweis zur Unterschriftsbeglaubigung und zur Widerrufsmitteilung an Dritte

Wann Sie sie brauchen

i.Sie leben im Ausland und lassen Ihre Wiener Eigentumswohnung von einem Angehörigen vor Ort betreuen.
ii.Sie können Termine bei Hausverwaltung, Ämtern und Eigentümerversammlung über längere Zeit nicht selbst wahrnehmen.
iii.Sie übergeben Mieterauswahl, Vertragsabschluss und Schriftverkehr an eine Person Ihres Vertrauens statt an einen Verwalter.
Grenzen dieser Vorlage

Für Verkauf, Verpfändung oder grundbücherliche Eintragungen reicht diese Vollmacht nicht; ebenso wenig ersetzt sie eine Vorsorgevollmacht. Für den Verkauf empfiehlt sich eine anwaltlich oder notariell errichtete Spezialvollmacht. Eine Vorsorgevollmacht muss ohnehin vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden.

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Häufige Fragen

Deckt die Vollmacht auch den Verkauf der Immobilie?

Nein, und das ist Absicht. Für die Veräußerung einer Liegenschaft verlangt das ABGB eine gesonderte, ausdrücklich darauf gerichtete Vollmacht. Die Vorlage nimmt Verkauf, Schenkung und Belastung ausdrücklich aus, damit die Urkunde im Alltag ohne Misstrauen verwendet werden kann. Für einen Verkauf lassen Sie eine eigene Spezialvollmacht errichten.

Gilt die Vollmacht weiter, wenn ich entscheidungsunfähig werde?

Darauf sollten Sie sich in der Praxis nicht verlassen. Für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit sieht das Recht die Vorsorgevollmacht vor: Sie muss vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen werden. Wirksam wird sie erst, wenn dort auch der Eintritt des Vorsorgefalls registriert ist. Eine gewöhnliche Verwaltungsvollmacht erlischt in dieser Lage zwar nicht von selbst, Banken und Behörden akzeptieren sie dann aber regelmäßig nicht mehr. Beide Instrumente ergänzen einander.

Muss die Unterschrift beglaubigt werden?

Für den Alltag genügt die eigenhändig unterschriebene Urkunde: Hausverwaltungen und Mieter akzeptieren sie in der Regel. Sobald es um Eintragungen im Grundbuch geht, wird eine notariell oder gerichtlich beglaubigte Unterschrift verlangt. Banken bestehen zudem meist auf ihren eigenen Formularen — klären Sie das vorab mit dem Institut.

Ist meine Buchungsanfrage bereits verbindlich?

Nein. Mit dem Absenden des Formulars stellen Sie eine Buchungsanfrage; ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande. Wir prüfen die Anfrage und übermitteln Ihnen die Rechnung — erst damit nehmen wir Ihre Anfrage an. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Vorlage. Bis zur Rechnungslegung entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Vorlagen und Checklisten dienen als Grundlage für die eigene Verwendung und sind für typische Anwendungsfälle konzipiert. Sie sind vom Nutzer selbst auszufüllen und an die konkrete Situation anzupassen.

Eine individuelle Prüfung, Anpassung oder rechtliche Beratung für den konkreten Einzelfall ist nicht Bestandteil des Erwerbs. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Verwendung der Vorlagen und Checklisten im jeweiligen Einzelfall liegt beim Nutzer.

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