Abgeber
Der Abgeber ist die Person, die einen Immobilienmakler mit der Vermittlung ihres Objekts betraut (MaklerG). In dieser Rolle kann sowohl ein Verkäufer – etwa ein Wohnungs- oder Liegenschaftseigentümer – als auch ein Vermieter auftreten. Wer im Einzelfall als Abgeber gilt, entscheidet zum einen darüber, wessen Interessen der Makler zu wahren hat, und berührt damit dessen Interessenwahrungspflicht. Zum anderen ist die Einordnung dafür bedeutsam, ob zwischen Makler und Abgeber ein Naheverhältnis besteht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
