Begriff
Ablöse
Unter einer Ablöse wird meist eine Vereinbarung verstanden, die den Mieter im Zusammenhang mit einem Mietvertragsabschluss verpflichtet, eine Zahlung an den Vermieter, den Vormieter oder eine dritte Person zu leisten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
