Begriff

Abschläge

Abschläge vom Richtwert können sich an der Lage der Wohnung innerhalb eines Gebäudes, der Ausstattung der Wohnung, Erhaltungszustand des Hauses und der Wohnumgebung orientieren. Häufige Abschlagsgründe sind ein fehlendes Bad oder WC, ein fehlender Vorraum, kein Aufzug bei mehrstöckigen Häusern, eine überdurchschnittliche Lärm- oder Geruchsbelästigung oder eine Befristung des Mietverhältnisses.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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