Abschlussvollmacht
Die Abschlussvollmacht ist eine dem Immobilienmakler erteilte Vollmacht, die ihn berechtigt, Verträge im Namen des Auftraggebers abzuschließen (§ 2 MaklerG). Von Gesetzes wegen steht dem Makler eine solche Befugnis nicht zu; er benötigt sie daher als gesonderte Ermächtigung. Handelt er aufgrund einer Abschlussvollmacht, tritt er als Stellvertreter des Auftraggebers auf und schließt das Geschäft in dessen Namen und auf dessen Rechnung ab.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.
