Begriff

Altbau

Altbauten sind grundsätzlich Wohngebäude, die vor 1945 errichtet wurden. Typische Merkmale sind hohe Raumhöhen, Kastenfenster, Stuckverzierungen und Flügeltüren.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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