Begriff

Anderkonto

Ein Anderkonto ist ein Bankkonto, das ein Treuhänder im eigenen Namen, aber ausschließlich für fremde Gelder führt und dadurch von seinem eigenen Vermögen trennt. Geführt werden solche Konten vor allem von Rechtsanwälten und Notaren, die im Immobilienkauf regelmäßig als Treuhänder auftreten. Der Käufer überweist den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf das Anderkonto; der Treuhänder gibt das Geld erst frei, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind – etwa die lastenfreie Einverleibung des Eigentumsrechts zugunsten des Käufers. Weil das Guthaben rechtlich den Treugebern zugeordnet ist, fällt es nicht in die Insolvenzmasse des Treuhänders und bleibt so vor dessen Gläubigern geschützt. Bei anwaltlicher Treuhandschaft wird die Abwicklung zusätzlich über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer abgesichert.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Stand 11.07.2026 wieder. Es gilt der Haftungsausschluss.

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